In der Bürgerschaft bilden diejenigen Bürgerschaftsmitglieder eine Fraktion, die auf Vorschlag derselben Partei oder Wählergruppe gewählt wurden (§ 32 a der Gemeindeordnung SH) und die eine gemeinsame politische Grundanschauung haben. Die Aufgabe der Fraktion besteht insbesondere darin, in einer Gruppe politisch Gleichgesinnter die Willensbildung vorzubereiten und damit die Arbeit der Volksvertretung zu erleichtern. In den Fraktionssitzungen, auch unter Teilnahme der bürgerlichen Ausschussmitglieder und Fachsprecher, werden Sachverhalte diskutiert, fachliche Beratungen eingeholt und Stellungnahmen erarbeitet, die ggf. zu Anträgen in Bürgerschaft oder Fachausschüssen führen. In zahlreichen öffentlichen Auftritten wird die gemeinsam erarbeitete Fraktionshaltung nach außen getragen. Eine wesentliche Aufgabe der Fraktion ist es, die Unterlagen zu den Bürgerschaftssitzungen dahingehend aufzubereiten, ob der beantragten Maßnahme zugestimmt, sie abgelehnt oder auch korrigierend eingegriffen werden soll. Darüber hinaus wird der Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern, ihren Anliegen und Problemen, aber auch von Vereinen, Verbänden, Initiativen etc. gepflegt.